Viedo



Als Wahlhebamme verrechne ich direkt mit ihnen, wobei sie 80% des gültigen Kassentarif zurückerstattet bekommen.

Kassenbeteiligung:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       NEU ab MÄRZ 2014 für ALLE SCHWANGERE  zwischen der 18.- 22. SSW
1x kostenloses Hebammengespräch im Rahmens des Mutter-Kind-Passes

weitere Kassenleistungen:

 

  • 2 Visiten in der Schwangerschaft bei geplanter ambulanter Geburt
  • bei ambulanter Geburt: täglich 1 Visite vom 1.- 5. Tag nach der Geburt
  • bei vorzeitiger Entlassung: tägliche Visite bis zum 5.Tag nach der Geburt bei einer Entlassung aus dem Krankenhauses vor dem 4.Tag nach der Geburt (bzw. bei Zwilligen, nach Kaiserschnitt oder Frühgeburt: Entlassung vor dem 6. Tag nach der Geburt)
  • 7 weitere Visiten (mit Indikation) im Falle einer ambulanten bzw. vorzeitigen Entlassung aus dem Krankenhaus (bis zur 8.Lebenswoche des Kindes)
  • Kilometergeld, Material, Medikamentenpauschale, Sonn- und Feiertagszulagen werden ebenfalls zu einem Anteil übernommen.

Hebammentarife seit 1.7.2007:

  • pro Hausbesuch: Euro 35,–
  • Sonn- und Feiertagszuschlag: Euro 5,25
  • pro gefahrener Kilometer: Euro 0,42

Materialien:

  • für das Wochenbett im Fall einer ambulanten Entbindung: pauschal EURO 9,–
  • im Falle einer vorzeitigen Entlassung bis zum 3. Tag pauschal EURO 4,50

Für andere Leistungen der Hebammen wie:
Geburtsvorbereitung, Geburt im Krankenhaus, Rückbildungsgymnastik etc.                                                                                                                                                     erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkassen (nicht im Tarif enthalten)