Als Wahlhebamme verrechne ich direkt mit ihnen, wobei sie 80% des gültigen Kassentarif zurückerstattet bekommen.
Kassenbeteiligung: NEU ab MÄRZ 2014 für ALLE SCHWANGERE zwischen der 18.- 22. SSW
1x kostenloses Hebammengespräch im Rahmens des Mutter-Kind-Passes
weitere Kassenleistungen:
- 2 Visiten in der Schwangerschaft bei geplanter ambulanter Geburt
- bei ambulanter Geburt: täglich 1 Visite vom 1.- 5. Tag nach der Geburt
- bei vorzeitiger Entlassung: tägliche Visite bis zum 5.Tag nach der Geburt bei einer Entlassung aus dem Krankenhauses vor dem 4.Tag nach der Geburt (bzw. bei Zwilligen, nach Kaiserschnitt oder Frühgeburt: Entlassung vor dem 6. Tag nach der Geburt)
- 7 weitere Visiten (mit
Indikation) im Falle einer ambulanten bzw. vorzeitigen Entlassung aus
dem Krankenhaus (bis zur 8.Lebenswoche des Kindes)
- Kilometergeld, Material, Medikamentenpauschale, Sonn- und Feiertagszulagen werden ebenfalls zu einem Anteil übernommen.
Hebammentarife seit 1.7.2007:
- pro Hausbesuch: Euro 35,–
- Sonn- und Feiertagszuschlag: Euro 5,25
- pro gefahrener Kilometer: Euro 0,42
Materialien:
- für das Wochenbett im Fall einer ambulanten Entbindung: pauschal EURO 9,–
- im Falle einer vorzeitigen Entlassung bis zum 3. Tag pauschal EURO 4,50
Für andere Leistungen der Hebammen wie:
Geburtsvorbereitung, Geburt im Krankenhaus, Rückbildungsgymnastik etc. erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkassen (nicht im Tarif enthalten)
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